Bei Reisen ins Ausland ist für Kinder bis 12 Jahren der Kinderreisepass Pflicht
Viele Eltern denken vor einer Auslandsreise nicht an die Kinderreispass-Pflicht für Kinder bis 12 Jahren. Besonders bei innereuropäischen Flugreisen glauben viele Eltern, dass für Kinder bezüglich der Reispasspflicht, die gleiche Regelung gültig ist wie für einen Erwachsenen, also für Reisen innerhalb der EU kein Reisepass benötigt wird. Diese Annahme ist allerdings falsch und ist bei vielen Reisenden wahrscheinlich durch die neue Bezeichnung “Kinder-Reisepass” zu begründen. In Deutschland hat der Kinderreisepass im Oktober 2006 den normalen Kinderausweis ersetzt und seit diesem Zeitpunkt ist es auch nicht mehr möglich ein Kind vor einer Auslandreise kurzfristig in den Reisepass der Eltern einzutragen.
Seit Oktober 2006 müssen Kinder bis 12 Jahren bei einer Auslandsreise einen Kinderreisepass mit sich führen, dieser hat den bis dahin gültigen Kinderausweis ersetzt und seitdem ist es auch nicht mehr möglich ein Kind kurzfristig vor einer Auslandsreise in den Reisepass der Eltern einzutragen. Nachfolgend einige wichtige Infos über den Kinderreisepass:
Für Auslandsreise ist ein Kinderreisepass für alle Kinder von 0 – 12 Jahren Pflicht Ein Kinderreisepass muss mit einem biometriefähigen Lichtbild ausgestattet sein Ein Kinderreisepass ist 6 Jahre und längsten bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig, d.h. er kann nach 6 Jahren mit einem neuen Lichtbild höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahr verlängert werden. Eine Verlängerung kostet 6 Euro. Der Kinderreisepass kostet 13 Euro und die Ausstellungsdauer beträgt 1-2 Wochen. Für Reisen außerhalb der EU können besondere Regelungen gelten z.B. bei Reisen in die USA.
Informationen vom Bundesministerium des Innern über den elektronischen Reisepass, vorläufigen Reisepass, Kinderreisepass und Personalausweis finden Sie unter www.bmi.bund.de.